Ausbildung und Beruf |
Geigenbauer/innen, Bogenmacher/innen und Streichinstrumentenmacher/innen sind nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung anerkannte Ausbildungsberufe. Geigenbauer/innen stellen alle Arten von Streichinstrumenten her. Dazu gehören Geigen, Bratschen, Celli, Bässe, Gamben. Diese fertigen sie aus verschiedenen Rohhölzern an. Die Decke aus Fichte, Boden, Zarge und Hals meist aus Ahorn. Das Zubehör wie Wirbel, Seitenhalter, Griffbrett, Schulterstütze werden aus den Verschiedensten Harthölzern gefertigt wie Ebenholz, Palisander, Buchsbaum usw. |
Dabei wenden sie manuelle und maschinelle Be- und Verarbeitungstechniken an, wie z.B. Sägen, Hobeln, Schleifen,
Leimen, Lackieren, Polieren usw. Bogenmacher/innen stellen alle Arten von Bogen für Streichinstrumente her. Zupfinstrumentenmacherer/innen stellen alle Arten von Zupfinstrumenten her. |
Neben dem Instrumentenneubau übernehmen Zupfinstrumentenmacher/innen auch die Reparatur von Zupfinstrumenten. |
|
Ausbildungsplätze und BerufsaussichtenWer sich für eine Ausbildung im Geigen und Zupfinstrumentenbau interessiert, sollte sich zunächst einmal über ein Praktikum Einblick in den Beruf verschaffen. Als Musikinstrumentenmacher benötigt man viel Geduld und ausgeprägtes handwerkliches Geschick.
Weitere Anforderungen sind: Räumliches Vorstellungsvermögen, zeichnerisches Talent, sehr gutes Hörvermögen,
Konzentrationsfähigkeit und Genauigkeit. Musikalität ist natürlich von sehr großem Vorteil. Die jeweiligen Berufe können im allgemeinem in einem Meisterbetrieb, oder in einer Berufsfachschule erlernt werden. Allerdings stehen für diese Berufe bundesweit nur sehr wenige Ausbildungs- und Arbeitsplätze zur Verfügung. In Deutschland gibt es Berufsfachschulen in Klingenthal (Sachsen) und in Mittenwald (Bayern). Die Ausbildungsdauer beträgt drei bis dreieinhalb Jahre.Die Innung stellt die Verwaltung der Gesellenausbildung und den Prüfungsausschuss. Nach der neuen Handwerksordnung ist der Geigen-, Bogen- und Zupfinstrumentenmacher ein zulassungsfreies Handwerk. Das heißt Gesellen bzw. Gesellinnen können sich ohne langjährige Berufserfahrung mit einem eigenen Betrieb selbstständig machen. |
|
MeisterprüfungFür die Meisterprüfung ist die jeweilige Handwerkskammer zuständig. Regulär kann man die Meisterprüfung nach einer 5 jährigen Gesellenzeit ablegen. Die Meisterprüfung gliedert sich in 4 selbstständige Prüfungsteile:
|
|
Studium für Angewande KunstDie Hochschule Zwickau (FH) bietet in Markneukirchen einen Studiengang Musikinstrumentenbau an. Er ist Teil des Fachbereiches "Angewandte Kunst" Schneeberg. Die Studenten können sich auf den Streichinstrumentenbau, Zupfinstrumentenbau und Bogenbau spezialisieren. |
|
Weitere Informationen. Berufliches Schulzentrum für Technik "Adam Friedrich Zürner" . Staatliche Berufsfach- und Fachschule für Geigenbau und Zupfinstrumentenmacher . Studiengang Musikinstrumentenbau . Bundesverband der Deutschen Musikinstrumenten-Hersteller e.V. . Bundesinnungsverband für das Musikinstrumenten-Handwerk KöR . VDG: Verband DeutscherGeigenbauer und Bogenmacher e.V. |
|